Laut Weltgesundheits-Organisation (WHO) ist die Vorsorge durch die Hebamme eine optimale und sichere Betreuung der gesunden Schwangeren.
In der Schwangerenvorsorge bieten wir in unserer
Hebammenpraxis Glücksmomente
alle Untersuchungen an, die von den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind.
Dazu gehören:
Sie können bei uns die Schwangerenvorsorge aus Hebammenhänden, bis auf die Vorsorgen mit 3 Ultraschallterminen in Anspruch nehmen. Wir stellen alle notwendigen Bescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus.
Hebammen Hilfe bei Beschwerden oder Wehentätigkeit
Wir bieten jederzeit, unabhängig von der Schwangerenvorsorge bei der Hebamme oder dem Frauenarzt, Hilfe bei Beschwerden an.
Es gibt ausreichend Zeit für ihre Fragen.
Unsere Leistungen werden gemäß Vertrag zur Versorgung mit Hebammenhilfe direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Der Anspruch auf Hebammenhilfe ergibt sich für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse aus dem Sozialgesetzbuch (§24 c-f SGB V). Er besteht von der Feststellung der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit.
Bei einer Privatversicherung richtet sich der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag. Wir legen die Privat-Gebührenverordnung der Heb-Gebühr zu Grunde. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Erstgespräch.
Ihre Hebammen der
Hebammenpraxis Glücksmomente