Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien


Wir Hebammen bieten eine einfühlsame und professionelle Begleitung an.

Laut Weltgesundheits-Organisation (WHO) ist die Vorsorge durch die Hebamme eine optimale und sichere Betreuung der gesunden Schwangeren.

In der Schwangerenvorsorge bieten wir in unserer

Hebammenpraxis Glücksmomente

alle Untersuchungen an, die von den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind.

Dazu gehören:

  • Anamnese, Aufnahme des aktuellen Befundes
  • Blutdruckmessung, Blut- und Urinuntersuchung.
  • Handabtastung zur Feststellung vom Wachstum des Kindes
  • Die Herztöne mit Pinardrohr, Fetoskop, Dopton oder CTG hören.
  • Wenn nötig die Feststellung des vaginalen Befundes
  • Wir beraten Sie in Fragen zur pränatalen Diagnostik
  • Ernährung in der Schwangerschaft
  • Wahl des Geburtsortes und der Begleitung daheim.
  • besprechen ihrer Erfahrungen bei vorausgegangenen Geburten.

Sie können bei uns die Schwangerenvorsorge aus Hebammenhänden, bis auf die Vorsorgen mit 3 Ultraschallterminen in Anspruch nehmen. Wir stellen alle notwendigen Bescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus.

 

Hebammen Hilfe bei Beschwerden oder Wehentätigkeit

Wir bieten jederzeit, unabhängig von der Schwangerenvorsorge bei der Hebamme oder dem Frauenarzt, Hilfe bei Beschwerden an.

 

Es gibt ausreichend Zeit für ihre Fragen.

  • Linderung von Beschwerden, z.B. Ischias, Wassereinlagerungen, Unwohlsein,
  • Ernährung, z.B. Diäten bei starker Gewichtszunahme, Diabetes,
  • Lebensgewohnheiten, z.B. Sport in der Schwangerschaft
  • Sexualität in der Schwangerschaft,
  • Mutterschutzgesetz,
  • Probleme am Arbeitsplatz,
  • Weiterführenden Hilfen bei besonderen Belastungen,
  • Fragestellungen im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik,

Unsere Leistungen werden gemäß Vertrag zur Versorgung mit Hebammenhilfe direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.  Der Anspruch auf Hebammenhilfe ergibt sich für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse aus dem Sozialgesetzbuch (§24 c-f SGB V). Er besteht von der Feststellung der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit.

 

Bei einer Privatversicherung richtet sich der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag. Wir legen die Privat-Gebührenverordnung der Heb-Gebühr zu Grunde. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Erstgespräch.

 

Ihre Hebammen der

         Hebammenpraxis Glücksmomente


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Übersicht der Leistungen

unserer Hebammenpraxis